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COVID Informationen für Patienten

Was bedeutet die Corona-Situation für Ihren Besuch in der Zahnarztpraxis Andreas Hager?

Ärzte, aber auch alle anderen medizinischen Therapeuten durften auch während der COVID-Pandemie behandeln. Dies gilt auch für Zahnärzte, denn sie haben ebenfalls einen sogenannten Sicherstellungsauftrag – müssen also dafür sorgen, dass die Bevölkerung zahnmedizinisch versorgt wird. Daher standen und stehen wir in vollem Umfang für Sie zur Verfügung!

Durch das Auslaufen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW zum 28.02.2023 und dem Ende der FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern in Zahnarztpraxen zum 07.04.2023 gibt es keine Corona-Schutzmaßnahmen dieser Art mehr.

Laut RKI bestand und besteht auch kein besonderes Infektionsrisiko beim Zahnarzt, wenn alle sonstigen üblichen Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Sie sind bei uns also sehr sicher aufgehoben!

Wie soll sich der Patient beim Besuch der Praxis verhalten?

Sofern Sie aktuell mit Corona infiziert sind, sollten aufschiebbare Behandlungen auch verschoben werden. Das reduziert die Virus-Verbreitung und schützt auch unser Praxispersonal am effektivsten.

Sind Sie mit Corona infiziert und haben akute Beschwerden, dann teilen Sie uns das bitte mit.

Sie bekommen dann einen Schmerz-Behandlungstermin zu einem Zeitpunkt, an dem sich außer Ihnen keine anderen Patienten in der Praxis aufhalten