Die am häufigsten gestellten Fragen zur Wurzelbehandlung
Wie entstehen Zahnwurzelentzündungen?
Eigentlich geht es dabei um eine Entzündung des mitten im Zahn befindlichen Zahnmarks, also des Weichgewebes, das im Volksmund als „Zahnnerv“ bezeichnet wird. Eine Markentzündung entsteht, wenn durch Karies oder undichte Füllungen Bakterien in den Zahn eingedrungen sind. Schreitet die Entzündung voran kann es bis zum Absterben und Verfaulen des Weichgewebes mitten im Zahn kommen.
Die Bakterien gelangen nun in den Kieferknochen. Dort breitet sich die Entzündung weiter aus und es kommt zu Eiterbildung und Zerstörung von Knochen. Diese Vorgänge sind oft schmerzhaft – jedoch nicht immer. Sie können also auch zunächst unbemerkt ablaufen.
Was geschieht bei der Behandlung?
Um die Entzündung dauerhaft beseitigen und den Zahn trotzdem erhalten zu können, müssen die Bakterien und das zerstörte Weichgewebe möglichst weitgehend aus dem Zahninneren entfernt werden.
Zunächst wird der erkrankte Zahn auf der Kauflächenseite geöffnet, so dass wir an die Eingänge der Wurzelkanäle herankommen können. Unter ständiger Desinfektion werden die Kanäle dann mit ganz feinen Instrumenten vorsichtig von oben in Richtung Wurzelspitze erschlossen und erweitert.
Sind die Kanäle trocken und sauber wird eine Füllung eingebracht, welche diese Hohlräume bis zur Wurzelspitze verschließt und abdichtet. Eine örtliche Betäubung sorgt dabei für Schmerzfreiheit.
Warum dürfen wir den „Schwerpunkt Endodontie“ offiziell führen?
2004 habe ich eine einjährige zusätzliche Spezialausbildung zum Thema Wurzelkanalbehandlung (Endodontie) bei der Endoplus-Akademie in Köln begonnen und erfolgreich mit Bestehen der Abschlussprüfung im Jahr 2005 abgeschlossen. Das berechtigt mich zur Führung des Zusatzes Zahnarzt mit Schwerpunkt Endodontie.
Auch meine Mitarbeiterinnen sind speziell für die Behandlung am Dentalmikroskop geschult worden. Ständige Fortbildung auf diesem Gebiet der Zahnmedizin ist für uns selbstverständlich.
Was machen wir hier bei der Wurzelkanalbehandlung anders als andere Zahnarztpraxen?
Unsere Vorgehensweise unterscheidet sich in nahezu jedem Detail von der „Standard-Behandlung“ der allermeisten Zahnarztpraxen.
Zudem wird die gesamte Behandlung unter Kontrolle mit dem Dentalmikroskop durchgeführt. Dieses ermöglicht uns eine hohe optische Vergrößerung des Arbeitsfeldes bei gleichzeitig in Blickrichtung einfallender guter Beleuchtung.
Dadurch werden viele Behandlungsmöglichkeiten überhaupt erst eröffnet.
Wie sicher ist es, dass der Zahn erhalten bleiben kann?
Die Aussichten auf einen dauerhaften Erfolg hängen von vielen Faktoren ab, die individuell sehr unterschiedlich sein können. Grundsätzlich kann ein in der Wurzel behandelter Zahn ein Leben lang halten.
Wie gut die Aussichten dafür sind besprechen wir immer individuell im Rahmen der Beratung vor der Behandlung. Die speziell bei uns vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass Ihr Zahn die bestmögliche Ausgangssituation für eine lange Erhaltungszeit bekommt.
Genauso wichtig – wie bei allen anderen Zähnen und Implantaten auch – sind jedoch eine perfekte Mundhygiene und eine hochwertige endgültige Versorgung des Zahnes. Auch dazu werden Sie von uns in der Beratung informiert.
Kann ich bei meinem bisherigen Hauszahnarzt Stammpatient bleiben und trotzdem die Wurzelkanalbehandlung hier durchführen lassen?
Ja! Seit dem Jahr 2002 arbeiten wir auch auf Überweisungsbasis für zahnärztliche und kieferchirurgische Kollegen.
Jeder Zahnarzt kann uns also Patienten mit einem genauen Auftrag zur Behandlung überweisen.
Was kostet eine Wurzelbehandlung, was muss ich selbst tragen?
Die von uns durchgeführte Wurzelbehandlung ist ein zeitaufwändiges und Material-intensives Verfahren, das mit Sorgfalt durchgeführt wird. Je nach Schwierigkeitsgrad, Aufwand, Krankheitsbild und Anzahl der zu behandelnden Wurzelkanäle unterscheiden sich die Kosten zum Teil erheblich.
Wir werden direkt nach der Untersuchung und Beratung einen für Sie nachvollziehbaren Heil- und Kostenplan erstellen, und die zu erwartenden Kosten somit schriftlich formulieren.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt es zunächst zu klären, ob dem Patienten die Leistung „Wurzelkanalbehandlung“ gemäß Richtlinien des BEMA zusteht. Ist das der Fall, werden die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkasse über die eKVK-Karte abgerechnet und die darüber hinaus gehenden Privatleistungen dem Patienten berechnet.
Wenn nein ist die gesamte geplante Behandlung als Privatleistung durchzuführen. Bereits bestehende Zahnzusatzversicherungen übernehmen eventuell einen Teil der privaten Kosten.
Auch privat versicherte Patienten erhalten einen Heil- und Kostenplan mit allen zu erwartenden Leistungen. Sie haben dann die Möglichkeit, bei Ihrer Versicherung zu erfragen, welche Erstattung Sie tarifgemäß erwarten können bzw. mit welchen Eigenbeteiligungen Sie rechnen müssen.