Liebe Patientinnen und Patienten,
eine wichtige Änderung steht in der Zahnmedizin bevor: Ab dem 1. Januar 2025 sind Amalgamfüllungen in deutschen Zahnarztpraxen endgültig verboten. Bis dahin war Amalgam über viele Jahrzehnte das Standard-Füllungsmaterial der gesetzlichen Krankenversicherung im Seitenzahnbereich.
Nur bei Kindern bis 15 Jahre und schwangeren Patientinnen, sowie bei Patienten mit nachgewiesener Materialunverträglichkeit konnten „einfache Kunststoff-Füllungen“ zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, für die der Zahnarzt ein etwas höheres Honorar, als für das Amalgam, mit der Krankenkasse abrechnen konnte.
Als Ihr Zahnarzt möchte ich Sie darüber informieren, was diese Änderung für Sie bedeutet und welche Alternativen zu Amalgamfüllungen zur Verfügung stehen.
Warum wird Amalgam verboten?
Das Verbot von Amalgam erfolgt tatsächlich aus Gründen des Umweltschutzes. Denn im Amalgam ist Quecksilber enthalten, welches die Umwelt belastet. Medizinische Gründe haben bei der Entscheidung keine Rolle gespielt.
Auch kam die Entscheidung sehr kurzfristig, sodass die zuständigen Gremien kaum Zeit hatten, neue Regelungen zu erstellen. Allerdings hatten die Amalgamfüllungen im Jahr 2023 nur noch einen Anteil von 1,4% an den in Deutschland gelegten Zahnfüllungen.
Alternativen zu Amalgam
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Richtlinien angepasst und übernehmen nun im Seitenzahnbereich die Kosten für sogenannte „selbsthaftende Materialien“.
Dabei handelt es sich um chemisch aushärtende oder lichthärtende Materialien, die ohne Verwendung eines zusätzlichen Haftvermittlers in den Zahn eingebracht werden, und dort aushärten.
Alle diese Materialien gehören zur Gruppe der Glas-Ionomer-Zemente bzw. zu den chemischen Verwandten dieser Materialgruppe. Sie sind durchweg weniger belastbar und kürzer haltbar als Amalgamfüllungen und benötigen beim Legen eine gute Trocknung des Arbeitsfeldes, was beim Amalgam nicht so entscheidend war.
Deshalb wurde die maximal mögliche Schichtdicke begrenzt. Ab 5mm Schichtdicke dürfen diese Materialien nicht mehr verwendet werden. Dann MÜSSEN entweder zuzahlungspflichtige Kunststoff-Füllungen (Komposite), die deutlich aufwendiger zu verarbeiten sind, oder Teilkronen bzw. Vollkronen zur Anwendung kommen.
Das „Kassenhonorar“ für die selbsthaftenden Materialien wurde gegenüber den Amalgamfüllungen nur um einige Cent angehoben. Es erlaubt daher auch keinen höheren Behandlungsaufwand als früher für das Amalgam und gilt nun für ALLE Füllungen, also auch bei Kindern, Schwangeren und Allergikern.
Die etwas besser honorierten Abrechnungspositionen für die einfachen Kunststoff-Füllungen wurden gänzlich gestrichen.
Was bedeutet das Amalgamverbot für Ihre Behandlung bei uns?
Zunächst einmal möchte ich vorausschicken, dass ich in meiner Praxis seit der Eröffnung 1997 noch niemals Amalgam verarbeitet habe, um weder uns selbst, noch unsere Patienten den Quecksilber-haltigen Dämpfen beim Legen der Füllungen auszusetzen. Daher ändert sich bei uns eigentlich nichts.
Wir verwenden seit vielen Jahren Füllungen aus Komposit, einem mit Keramik-Partikeln versetzten Kunststoff-Material, das sich durch hohe Belastbarkeit, ästhetisches Aussehen in der jeweiligen Zahnfarbe und lange Lebensdauer auszeichnet.
Die Verarbeitung ist recht aufwendig, da eine perfekte Trockenlegung, die Verwendung eines guten Haftvermittlers und das schichtweise Einbringen und jeweilige Aushärten erforderlich sind.
Auch verwenden wir anatomisch geformte „Matrizen“, das sind Metallförmchen, mit denen wir eine natürliche Zahnform herstellen können.
Für größere Defekte empfehlen wir schon lange Einlage-Füllungen (Inlays) oder Kronen aus Keramik, die wir mit dem CEREC-System herstellen. Diese bestechen, neben ihrer guten Verträglichkeit und perfekten Passform, auch durch die abdrucklose Herstellung und hohe Ästhetik, sowie die sehr lange Haltbarkeit.
Sowohl die Komposite, als auch die CEREC-Versorgungen sind mit Eigenanteilen an den Kosten verbunden, die sich durch die längere Haltbarkeit und die somit verlängerte Zahnerhaltung lohnen. Denn bei jeder erneuten Behandlung muss etwas mehr von der Zahnsubstanz weggenommen werden.
Vorsorge bei neuen Füllungen wichtiger denn je
Damit Ihre neuen Füllungen und Kronen lange halten, ist eine gute Prophylaxe unerlässlich. In unserer Praxis setzen wir auf das seit mittlerweile über 20 Jahre erprobte und sehr bewährte SOLO-Prophylaxe-Konzept:
- Individuell angepasste Mundhygieneberatung
- Intensive professionelle Zahnreinigung
- Regelmäßige Kontrollen
- Fluoridierung
- Anpassung der häuslichen Zahnpflege durch individuell ausgesuchte und angepasste Reinigungsinstrumente
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite unter dem Begriff SOLO-Prophylaxe.
Was Sie selbst für Ihre Zahngesundheit tun können:
- Gründliche tägliche Zahnpflege mit den SOLO-Prophylaxe Interdentalbürstchen sowie der Einbüschelbürste „Swing“
- Regelmäßige Kontrolltermine wahrnehmen, am besten 2-mal im Jahr
- Zahnfreundliche Ernährung; vor allem Einschränkung von Zucker und Kohlenhydraten
- Bei ersten Anzeichen von Problemen zeitnah einen Termin vereinbaren
Haben Sie noch Fragen zum Amalgamverbot oder zu den neuen Füllungsmaterialien? Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Zähne.
PS: Denken Sie daran – die beste Füllung ist immer noch die, die gar nicht erst nötig wird. Lassen Sie uns gemeinsam dur