FAQ – Was Sie schon immer über eine Wurzelbehandlung wissen wollten
Wir geben Ihnen die Antworten
Welche Zähne können bei uns mit guter Erfolgsaussicht behandelt werden?
Grundsätzlich erst einmal alle Zähne!
Manchmal sind einzelne Zähne des bleibenden Gebisses nicht angelegt. Dann ist es sogar oft sinnvoll, den dort verbleibenden Milchzahn zu erhalten und gegebenenfalls auch einer aufwändigen Wurzelbehandlung zu unterziehen.
Bereits überkronte Zähne können wir ebenfalls behandeln. Wir öffnen dann die Kaufläche der Krone und legen so einen Zugang zum Zahninneren durch die Krone hindurch an. Die Krone kann dabei in den meisten Fällen erhalten werden. Sie wird nach der Behandlung wieder mit Komposit verschlossen.
Zähne, die schon eine erfolglose Wurzelbehandlung hinter sich haben, können wir meistens retten. Wir entfernen zunächst das darin vorhandene Wurzelfüllmaterial, legen dann die bis dahin noch nicht gefundenen Hohlräume frei und reinigen diese. Diese Zweitbehandlung nennt man „Revisionsbehandlung“.
Auch die vermeintliche Größe einer an der Wurzelspitze vorhandenen Entzündung, landläufig gern auch als „Zyste“ bezeichnet, spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Selbst Zähne, die schon eine erfolglose „Wurzelspitzenresektion“ erhalten haben, können wir oft noch retten.
Natürlich gibt es auch Grenzen in der Erhaltungsfähigkeit eines Zahnes. Sollte in Ihrem speziellen Fall wenig Aussicht auf eine dauerhafte Erhaltung des Zahnes bestehen, erhalten Sie von uns auch die Empfehlung zur Entfernung.
Welche bildgebenden Unterlagen werden zur Untersuchung benötigt?
Wir benötigen zur Beratung immer ein aktuelles Einzel-Röntgenbild des Zahnes. Wurde nach Anfertigung des letzten Röntgenbildes noch weiter in dem Zahn gearbeitet, dann müssen wir ein neues Bild anfertigen, um wirklich genau die in diesem Moment vorhandene Situation abzubilden.
Leider zeigen Röntgenbilder aber immer nur einen Teil der Wahrheit. Durch Überlagerungen mit anderen Zähnen oder dem Kieferknochen und bei Vorhandensein von viel Fremdmaterial (Kronen, Wurzelstifte, Wurzelfüllmaterial, abgebrochene Instrumente, usw.) kann es sogar sein, dass das Bild keine klare Aussage zur Erhaltungsfähigkeit des Zahnes zulässt.
In diesen Fällen benötigen wir zusätzlich eine sogenannte „digitale Volumentomographie“ (DVT). Mit einer DVT ist es, ähnlich einem CT, möglich, den Zahn dreidimensional darzustellen und dann in verschiedenen Schnittebenen am PC betrachten zu können. Danach ist es in der Regel sehr gut möglich, den Zahn und den umliegenden Knochen zu beurteilen. Wir vermitteln Ihnen gerne eine Praxis, die ein entsprechendes Röntgengerät zur Verfügung hat.
Wichtig: DVTs, die mit einer auf Implantationsplanung ausgelegten Einstellung angefertigt wurden, sind in der Regel für unsere spezielle Fragestellung nicht geeignet.
Wie oft muss ich zur Wurzelkanalbehandlung kommen?
Bei der Erstuntersuchung erfahren Sie, wie viele Behandlungssitzungen bei Ihnen erforderlich sein werden. Meistens sind ein bis zwei Termine ausreichend.
Da aber auch wir über den Zahn und die Wurzelkanalsituation erst dann genau Bescheid wissen, wenn wir mittels Dentalmikroskop bereits hinein geschaut und die Behandlung begonnen haben, kann es im Einzelfall auch zu zusätzlich erforderlichen Terminen kommen.
Habe ich Schmerzen bei der Behandlung?
Nein, die Behandlung ist in den allermeisten Fällen dank örtlicher Betäubung völlig schmerzfrei.
In Fällen mit starker Entzündung kann es zu kurzzeitigen Schmerzen während der Behandlung kommen. Jedoch können wir dann auch sofort etwas dagegen tun und die Schmerzen schnell wieder ausschalten.
Wie hoch sind die Behandlungskosten?
Ohne unseren immensen Behandlungsaufwand könnten wir einen solch hohen Behandlungserfolg nicht erzielen.
Daher rechtfertigen die Behandlungserfolge aus unserer Sicht und aus der Sicht vieler zufriedener Patienten den enormen Aufwand.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen decken diesen Behandlungsaufwand jedoch in keinster Weise ab. Sie werden also in jedem Fall direkt nach der Beratung einen privaten Heil- und Kostenplan von uns erhalten.
Auch privat versicherte Patienten müssen damit rechnen, dass ein Teil der Behandlungskosten nicht von ihrer Versicherung übernommen wird.
Die Kosten für die Untersuchung und Beratung werden jedoch sowohl von den gesetzlichen, wie auch von den privaten Versicherungen übernommen.
Mit Hilfe unserer Kostenplanung haben Sie aber bereits vor der Behandlung völlige Klarheit.
Benötige ich eine Überweisung vom meinem Hauszahnarzt?
Nein, Sie können uns nach entsprechender Terminvereinbarung auch direkt aufsuchen und sich zu den Möglichkeiten der Behandlung in Ihrem Fall beraten lassen.
Wie ist der Ablauf im Überweisungsfall?
Ihr Hauszahnarzt händigt Ihnen eine formlose Überweisung aus. Darauf notiert er/sie, welcher Zahn behandelt werden soll und ob bekannte Besonderheiten oder Schwierigkeiten vorliegen.
Vorhandene Röntgenbilder sollten Sie zum Beratungstermin mitbringen. Nach einer entsprechenden Untersuchung bei uns werden Sie zu den Behandlungsmöglichkeiten beraten und erhalten einen schriftlichen Heil- und Kostenplan.
Entscheiden Sie sich für die Durchführung der Behandlung, kann sofort ein Behandlungstermin vereinbart werden.
Nach Abschluss der Behandlung erhält Ihr Hauszahnarzt einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit eingebundenen Röntgenbildern und Mikroskop-Fotos Ihres Zahnes.
Über einen Zeitraum von 4 Jahren untersuchen wir den behandelten Zahn nach, wobei die Untersuchungsabstände je nach Fall variieren können.
Wichtig: Wir überweisen jeden zu uns überwiesenen Patient zur sonstigen zahnärztlichen Betreuung in jedem Fall wieder an seinen Hauszahnarzt zurück.
Eine Weiterbehandlung außerhalb des Überweisungsauftrages ist nicht möglich. Das gebietet die kollegiale Achtung gegenüber dem überweisenden Kollegen.
Bildnachweis: (c) Martin Weinbrenner – Peoplefotografie